Tarif 595 · obligatorisch ab 1. Januar 2027

Ihr Studio, bereit für Tarif 595 — ohne Papierkram.

595 macht aus jeder Lektion einen Beleg, den Ihre Kunden einfach ihrer Versicherung weiterleiten. Sie unterrichten — den Papierkram übernehmen wir.

RückforderungsbelegTARIF 595
595.15.10.1
Yoga-Gruppe, 75 Min.
CHF 32.00
595.15.10.1
Yoga-Gruppe, 75 Min.
CHF 32.00
Rückforderbarer BetragCHF 64.00

Bei Ihrer Zusatzversicherung (VVG) einreichen.

595 · Bereit
Ein Pilates-Reformer in einem leeren Studio
Matten auf dem Boden neben einem Studiofenster
Schuhe vor der Tür eines Studios

Was ist Tarif 595?

Der neue Schweizer Standard, über den Zusatzversicherungen gesundheitsfördernde Kurse rückerstatten.

Was ändert sich für Sie?

Ab 1. Januar 2027 akzeptieren Versicherer keine gewöhnlichen Quittungen mehr — nur noch standardisierte Belege.

Was tut 595 für Sie?

Belege, Kunden, Abrechnung und Team — alles auf einer Plattform, verständlich erklärt.

Funktionen

Weniger Verwaltung. Mehr Studio.

Von der Lektion bis zur eingereichten Abrechnung — alles an einem Ort. Für jede Bewegungspraxis, die Sie anbieten.

Belege erstellen

Jede Lektion, jeder Kurs und jedes Abo wird mit einem Klick zum gültigen Tarif-595-Beleg — korrekte Tarifpositionen, Anbieter-Identifikatoren und Leistungszeiträume inklusive.

  • Einzelne Lektion, Kursreihe oder Abo
  • Als PDF direkt an Ihre Kunden
  • Format, das Versicherer akzeptieren
Rückforderungsbeleg
595
595.15.10.1
CHF 32.00
595.15.10.1
CHF 32.00
Zeitraum
Jan. 2027
Rückforderbar
CHF 64.00
Zwei Instruktorinnen gehen am Studiotresen die Lektionen des Tages auf einem Tablet durch

In drei Schritten bereit

01

Studio anlegen

Studio und Instruktoren einmalig registrieren — in rund zehn Minuten.

02

Kunden und Kurse erfassen

Übernehmen Sie Ihre Kundenliste und die Kurse, die Sie unterrichten — inklusive Abos und Anwesenheiten.

03

Belege ausstellen

Ihre Kunden reichen die Belege ein — und bleiben dran, weil die Versicherung mitzahlt.

Stories & Wissen

Studio-Alltag

Weniger Papierkram, mehr Unterricht: So gewinnen Studios Stunden pro Woche zurück

Wo im Studio-Alltag die Zeit wirklich verloren geht — und welche drei Handgriffe sie zurückholen.

5 Min. →
Compliance

Tarif 595 einfach erklärt: Was ab 2027 gilt — und was nicht

Fristen, Tarifpositionen, Belege: der Leitfaden ohne Juristendeutsch.

7 Min. →
Praxis

Vom Kursplan zum Beleg: Drei Prozesse, die Sie heute vereinfachen können

Kleine Umstellungen mit grosser Wirkung — damit die Abrechnung nebenbei passiert.

4 Min. →

Häufige Fragen

Noch etwas unklar? Schreiben Sie uns — wir antworten wie von Studio zu Studio.

01Muss ich ab 2027 wirklich über Tarif 595 abrechnen?

Wenn Ihre Kunden ihre Kurse über die Zusatzversicherung rückerstatten lassen möchten: ja. Ab dem 1. Januar 2027 akzeptieren Versicherer nur noch standardisierte Tarif-595-Belege.

02Kann ich schon vor 2027 starten?

Ja. Richten Sie Ihr Studio jetzt ein, erfassen Sie Kunden und Kurse — und stellen Sie ab dem Tag Belege aus, an dem Tarif 595 startet.

03Brauchen meine Kunden ein Konto?

Nein. Ihre Kunden erhalten den Beleg von Ihnen und reichen ihn direkt bei ihrer Versicherung ein — ganz ohne Login.

04Ich unterrichte mehrere Praktiken — brauche ich mehrere Konten?

Nein. Ein 595-Studio deckt alle Bewegungspraktiken ab, die Sie unterrichten — eine Kundenliste, ein Team, ein Belegfluss.

Seien Sie bereit, bevor Ihre Kunden fragen.

Die Einrichtung dauert Minuten — die Frist verschiebt sich nicht. Eröffnen Sie Ihr Studio heute und starten Sie mit Belegen ins 2027, die die Versicherer Ihrer Kunden akzeptieren.

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